Baumkontrolle

Jeder Eigentümer haftet für die Verkehrssicherheit der Bäume auf seinem Grundstück. Bei einem augenscheinlich kranken Baum (Pilzfruchtkörper, vermehrt Totholz, Dürre, etc.) muss gehandelt werden. Wenn er dieser Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, macht sich ein Eigentümer haftbar und muss für entstandene Schäden aufkommen. Dabei ist der Eigentümer in der Beweispflicht, erfolgte Maßnahmen am Baum nachzuweisen.

Gerade bei größeren Anlagen empfiehlt es sich eine Baumkontrolle mit Baumkataster in Auftrag zu geben. Nach einer visuellen Kontrolle, wird der Zustand jedes einzelnen Baumes detailliert dokumentiert und Handlungsanweisungen gegeben, die von "erneute Kontrolle in 2 Jahren" bis über "Bohrprobe empfohlen" bis hin zu "Fällung" lauten können. Bäume im und am öffentlichen Raum müssen regelmäßig kontrolliert werden.